Anmeldung bei Happy Clouds
Der erste Schritt in eine vertrauensvolle Begleitung Ihres Kindes.
Anmeldung
Uns ist wichtig, dass Sie und Ihr Kind sich von Anfang an gut begleitet fühlen.
Die Anmeldung erfolgt in wenigen klaren Schritten:
- Persönliches Kennenlernen
Wir vereinbaren einen Termin, damit Sie unsere Einrichtung in Ruhe kennenlernen können.
- Einblick in unsere Räume und unser pädagogisches Konzept
Sie erhalten Informationen zu unserem pädagogischen Konzept, Betreuungszeiten und Gebühren.
- Gespräch über individuelle Bedürfnisse
Gemeinsam besprechen wir den Betreuungsumfang und die Bedürfnisse Ihres Kindes.
- Übergabe der Anmeldeunterlagen
Im Anschluss erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die verbindliche Anmeldung.
Eine Entscheidung für eine Kita ist etwas Besonderes. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie persönlich.
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, da unsere Plätze begrenzt sind.
Unsere Betreuungszeiten im Überblick
Montag bis Freitag
07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)
07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Bringzeit: 07:30 – 09:00 Uhr
Abholzeit: 14:00 – 14:30 Uhr
Montag bis Freitag
07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Ganztagesbetreuung (GT)
07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Bringzeit: 07:30 – 09:00 Uhr
Abholzeit: 14:00 – 16:30 Uhr flexibel
Uns ist eine entspannte Ankommensphase wichtig.
Bitte planen Sie morgens ausreichend Zeit für das Bringen Ihres Kindes ein.
Schließtage
Die Betreuung erfolgt ganzjährig mit insgesamt 26 Schließtagen pro Kalenderjahr.
Diese setzen sich zusammen aus:
- 3 Wochen Sommerferien
- den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester
- 3 Konzeptionstagen
- ggf. einzelnen Brückentagen
Die konkreten Termine erhalten Sie jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres.
Gebühren & Buchungsmodelle
Unsere Betreuungsgebühren richten sich nach dem gebuchten Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes sowie der aktuell gültigen Gebührenordnung.
Nachfolgend finden Sie unsere Buchungsmodelle im Überblick:
- gebuchter Betreuungszeit
- Alter des Kindes
- gültiger Gebührenordnung
Im Anschluss erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die verbindliche Anmeldung. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, da unsere Plätze begrenzt sind.
Unsere Buchungsmodelle im Überblick
Die Gebühren richten sich nach Betreuungsumfang und Alter des Kindes.
Betreuungsgebühr (VÖ)
U3 (1 - 3 Jahren)
- Buchungszeit: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
- Bringszeit: 07:30 Uhr - 09:00 Uhr
- Abholzeit: 14:00 Uhr - 14:30 Uhr
- zzgl. Verpflegung*
*die Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 85,00€ wird direkt an den Zahlungsdienstleister FSQ überwiesen, die Abbuchung erfolgt am Ende des Monats. Im August wird keine Verpflegungspauschale berechnet.
Betreuungsgebühr (GT)
U3 (1 - 3 Jahren)
- Buchungszeit: 07:30 Uhr - 16:30 Uhr
- Bringszeit: 07:30 Uhr - 09:00 Uhr
- Abholzeit: 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
- zzgl. Verpflegung**
**die Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 100,00€ wird direkt an den Zahlungsdienstleister FSQ überwiesen, die Abbuchung erfolgt am Ende des Monats. Im August wird keine Verpflegungspauschale berechnet.
Verpflegungsgebühr (VÖ + GT)
U3 (1 - 3 Jahren)
- Verpflegung VÖ: Frühstück, Mittagessen und Getränke
- Verpflegung GT: Frühstück, Mittagessen, Imbiss und Getränke
Betreuungsgebühr (VÖ)
Ü3 (3 - 6 Jahren)
- Buchungszeit: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
- Bringszeit: 07:30 Uhr - 09:00 Uhr
- Abholzeit: 14:00 Uhr - 14:30 Uhr
- zzgl. Verpflegung*
*die Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 85,00€ wird direkt an den Zahlungsdienstleister FSQ überwiesen, die Abbuchung erfolgt am Ende des Monats. Im August wird keine Verpflegungspauschale berechnet.
Betreuungsgebühr (GT)
Ü3 (3 - 6 Jahren)
- Buchungszeit: 07:30 Uhr - 16:30 Uhr
- Bringszeit: 07:30 Uhr - 09:00 Uhr
- Abholzeit: 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
- zzgl. Verpflegung**
**die Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 100,00€ wird direkt an den Zahlungsdienstleister FSQ überwiesen, die Abbuchung erfolgt am Ende des Monats. Im August wird keine Verpflegungspauschale berechnet.
Verpflegungsgebühr (VÖ + GT)
Ü3 (3 - 6 Jahren)
- Verpflegung VÖ: Frühstück, Mittagessen und Getränke
100,00 € / Monatlich**
- Verpflegung GT: Frühstück, Mittagessen, Imbiss und Getränke
Alle Gebühren verstehen sich als monatliche Beiträge. Die Verpflegungspauschale wird gesondert ausgewiesen.
Im August wird keine Verpflegungspauschale berechnet.
Transparenz ist uns wichtig. Gerne erläutern wir Ihnen alle Gebühren im persönlichen Gespräch.
Geschwisterregelung
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig unsere Einrichtung, reduziert sich der monatliche Betreuungsbeitrag für ein Geschwisterkind um 50 €. Die Ermäßigung gilt für die Dauer der gleichzeitigen Betreuung. Die Ermäßigung bezieht sich auf die Betreuungsgebühr. Die Verpflegungspauschale bleibt unberührt.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an – wir beraten Sie transparent und persönlich.
Gebührenermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Betreuungskosten durch das zuständige Jugendamt oder andere Sozialleistungsträger. Vorrangig sind gesetzliche Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (z. B. SGB II, SGB VIII, SGB XII) zu prüfen.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel beim zuständigen Landratsamt oder Jugendamt. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu den notwendigen Schritten und Ansprechpartnern.
Uns ist wichtig, dass finanzielle Fragen kein Hindernis für eine gute Betreuung darstellen. Bitte sprechen Sie uns vertrauensvoll an.
Informationen zur wirtschaftlichen Jugendhilfe:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Gebührenermäßigung beim privaten Träger
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung oder Kostenübernahme. Vorrangig sind gesetzliche Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (z. B. SGB II, SGB VIII, SGB XII) zu prüfen und zu beantragen.
Darüber hinaus gelten folgende Ermäßigungsregelungen:
50 % Ermäßigung
Beträgt das monatliche Familienbruttoeinkommen weniger als 4.000,00 EUR und besteht kein vorrangiger Anspruch auf gesetzliche Leistungen (Ablehnungsbescheide sind vorzulegen), ermäßigen sich die Betreuungs- und Verpflegungsgebühren um 50 %. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
25 % Ermäßigung (ab 01.01.2025)
Beträgt das monatliche Familienbruttoeinkommen zwischen 4.000,00 EUR und 5.000,00 EUR, ermäßigt sich die Betreuungsgebühr um 25 %. Die Antragstellung erfolgt über den privaten Träger. Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich und unterstützen Sie bei Fragen.
Antrag auf Ermäßigung der Kindertagesstättengebühr gemäß § 5 der Satzung
Wir beraten Sie gerne persönlich
Eine Entscheidung für eine Kita ist etwas Besonderes.
Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie individuell und transparent.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch oder eine Besichtigung – wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
